Miet- und Pachtrecht

Die Beteiligung an einem Mietvertrag oder Pachtvertrag,sei dies als Mieter oder Vermieter, sei es als Pächteroder Verpächter, kann erhebliche Folgen bis hin zur Existenzvernichtung haben.

Schon bei alltäglichen kurzzeitigen Verträgen wie etwa einer Automiete treten immer wieder erhebliche Probleme auf. Schon im Vorfeld zu überlegen ist beispielsweise, ob bestehende Versicherungenausreichen oder ob Zusatzversicherungen sinnvoll sein könnten. Was passiert, wenn das Fahrzeug eine Panne hat? Wer haftet, wenn der Mieter oder ein Dritter einen Schaden verursacht?

Bei längerfristigen Verträgen wie der Wohnungsmiete oder Gewerberaummiete, der Pacht von Betriebsmitteln oder eines ganzen Betriebes, treten noch ganz andere Probleme auf. Hierzu exemplarisch nur einige Stichpunkte: Instandhaltung – Reparaturen – Beendigungszeitpunkt – Kündigungsmöglichkeit – Kündigungsfrist – Änderung des Mietpreises oder Pachtpreises – Nebenkosten – Vertragsfortsetzung – Zustand bei Rückgabe u.s.w.

Aus dem Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht heraus sind es vor allem auch die gesetzlichen Bestimmungen des Landpachtvertrages nach den §§ 585 – 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die in besonderer Weise die Rechte und Pflichten von Verpächtern und Pächtern landwirtschaftlicher Nutzflächen und Betriebe prägen. Gerade hier können privatvertragliche Ergänzungen sinnvoll sein, die gut bedacht das oft über viele Jahre hinweg bestehende Pachtverhältnis weitaus näher am Einzelfall und den Interessen der jeweiligen Partei abweichend regeln.

Nicht alle, aber viele mögliche Konfliktpunkte können schon im Vorfeld durch geeignete vertragliche Vereinbarungen ausgeräumt werden. Die gängigen Formularverträgeerweisen sich im Einzelfall häufig als ungeeignet, selbst wenn nicht – wie leider so oft – veraltete (!) Muster verwendet werden. Probleme treten häufig auf, wenn die Vertragsparteien solche Formularverträge durch vielleicht nicht in allen Konsequenzen durchdachte Zusatzvereinbarungen zu ergänzen oder abzuändern versuchen.

Unsere anwaltliche Beratung bei der Vertragsgestaltung oder bei auftretenden Spannungen im laufenden Vertrag kann unnötige Streitigkeiten im Vorfeld ausräumen und so erhebliche Belastungen und Kosten vermeiden helfen. Lassen sich Streitigkeiten nicht vermeiden, vertreten wir Ihre Interessen ebenso außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren.