Kanzlei: Unsere Anwälte

Kanzlei: Unser Sekretariat

In besonderer Berufsqualifikation als Diplom-Agraringenieur (FH) und Volljurist bearbeitet Rechtsanwalt Anton Wackerbauer mit Rechtsanwalt Friedrich Schröder seit vielen Jahren juristische Problemstellungen mit den besonderen Bezügen zur Landwirtschaft und den weiteren Bereichen des Agrarrechts.

In diesen Fachgebieten verfügt die Kanzlei Wackerbauer & Coll. mit ihren Rechtsanwälten daher über eine herausgehobene Kompetenz, die durch breite praktische Erfahrung und ständige Fortbildung unterlegt und garantiert wird. So wurde Rechtsanwalt Wackerbauer mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 30.09.2009 die Befugnis erteilt, aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Bezeichnung Fachanwalt für Agrarrecht zu führen.

Neben den Rechtsanwälten bemühen sich selbstverständlich auch unsere hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen im Sekretariat der Kanzlei ständig darum, das Mandatsverhältnis für die Ratsuchenden so effizient, transparent und angenehm wie möglich zu gestalten.