Unfallregulierung

Es hat “gekracht!” Ebenso unvermittelt wie oft noch unter Schock und überfordert sehen Sie sich mit dem Unfallgegner, dessen Haftpflichtversicherer, der Polizei und anderen Beteiligten konfrontiert.

Wie kommen Sie an den Ihnen zustehendenSchadenersatz? Unser Rat ist eindeutig. Kontaktieren Sie– auch ohne Rechtsschutzversicherung – Ihren Anwalt. Anders als der Volksmund sagt, ist hier guter Rat nicht teuer. Denn auch Anwaltskosten zählen zum erstattungsfähigen Schaden und nicht nur, wie landläufig angenommen, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall u.s.w. Der Unfallgeschädigte ist auch bei Teilverschulden berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche einen unabhängigen Anwalt seiner Wahl hinzuziehen, und zwar im Grundsatz auf Kosten des Schädigers. Von diesem Ihrem Recht sollten Sie schon zur Herstellung der Waffengleichheit Gebrauch machen. Nur der Profi kann der professionell agierenden unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe gegenübertreten.

Gerade bei mehr oder weniger eindeutigem Fremdverschulden lassen heutzutage Angeboteder unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung auf Übernahme des “Schadenmanagements” mit dem Versprechen schneller und unbürokratischer Regulierung der Schäden nicht lange auf sich warten. Sie bietet an, den Schaden umgehend durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen schätzen und in einer ihrer Partnerwerkstätten reparieren zu lassen. Wir raten davon ab, sich auf derartige Angebote einzulassen. Es geht der gegnerischen Versicherung als “Manager” Ihres Schadens ja nicht darum, Ihre Interessen zu wahren und Ihnen alle entstandenen Schäden zu ersetzen. Ihr vorrangiges Ziel ist, Kosten zu sparen und den Regulierungsaufwand für Ihren Schaden gering zu halten.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenso außergerichtlich, wie erforderlichenfalls auch als Prozessbevollmächtigte im Gerichtsverfahren.

Und: Nicht nur die Bezahlung berechtigter Forderungen des Unfallgegners ist Sache Ihrer eigenen Kfz- Haftpflichtversicherung, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Versicherungsvertraglich sind Sie verpflichtet, ihre eigene Kfz-Versicherung unverzüglich und wahrheitsgemäß über das Unfallereignis zu informieren. Verklagt der Gegner Sie und/oder Ihre Haftpflichtversicherung, übernimmt diese auch die Kosten des Rechtsstreits. In Abstimmung mit Ihrer Versicherung können Sie uns auch mit der Klageabwehr beauftragen.