Familienrecht
Familiäre Auseinandersetzungen führen zu vielfachen persönlichen und nicht selten sogar die Existenz bedrohenden wirtschaftlichen Belastungen. Endloser „Rosenkrieg“ macht oft endgültig kaputt, was die Eltern zum Wohle der Kinder noch bewahren sollten.
Wir beraten und vertreten in allen Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie allen sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. Ziel unserer Tätigkeit ist immer die interessengerechte und für alle Beteiligten weitestmöglich verträgliche Lösung.
Wir begleiten Sie anwaltlich von der einverständlichen Ehescheidung mit gesetzlichem Versorgungsausgleich über isolierte Unterhaltsverfahren und Sorgerechtsverfahren bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren zur Regelung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung. Wir entwerfen Ihren Ehevertrag sowie eine veranlasste Vereinbarungen zu den Folgen von Trennung und Scheidung, zeigen Ihnen die sinnvolle Vertragsgestaltung für Ihre Lebenspartnerschaftoder nichteheliche Lebensgemeinschaft auf und beraten Sie zu Vorsorgevollmacht,Patientenverfügung und einem anderweiten Belang aus dem Betreuungsrecht. Oft geht es um Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten etwa zum Ehegatten-Erbrecht,Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Ehegatten-Steuersplitting, Kinder- und Jugendhilferecht und vielem anderen.