Ehe- und Erbrecht
Eherecht
Familiäre und innereheliche Konflikte können für alle Beteiligten erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastungen bedeuten.
Im Vordergrund des Eherechts stehen die Regelungen rund um die Ehe, deren Begründung und rechtliche Konsequenzen sowie ihre Auflösung. Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Eherecht liegt in der umfassenden Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten, die mit der Ehe und deren rechtlichen Folgen einschließlich der Scheidung mit den daran geknüpften Nachwirkungen, wie zum Beispiel dem gesetzlichen Versorgungsausgleich und dem Ausgleich ehelichen Zugewinns zusammenhängen. Gleichermaßen bereiten wir für Sie schon vorsorglich zu errichtende Eheverträge vor und auch Vereinbarungen zu den Folgen einer Trennung und Scheidung.
Mit langjähriger Erfahrung ist es vorrangiges Ziel unserer Arbeit, für Sie interessengerechte, praktikable und möglichst für alle Beteiligten dauerhaft tragbare Lösungen zu erreichen, sei es im gerichtlichen Verfahren oder durch außergerichtliche Einigung. Der kurzfristige, juristisch maximal mögliche Erfolg zieht häufig weitere Rechtsstreite nach sich. Es erfordert gleichermaßen Feingefühl wie fachliche Professionalität, angesichts der oft emotional sehr aufgeladenen persönlichen Befindlichkeiten der Beteiligten, die sachlichen Ziele nicht aus dem Auge zu verlieren. Bei Scheitern der gütlichen Lösung bleibt letztlich aber auch nur die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung. Natürlich begleiten wir Sie anwaltlich dann mit allem Nachdruck auch auf diesem Weg. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit in einer oftmals unübersichtlichen Situation zu verschaffen.
Erbrecht
Kaum jemand befasst sich privat gerne mit diesem Thema. Dennoch sollte jeder sich beizeiten darüber im Klaren werden, wie die rechtliche Situation sich darstellt, wenn man selbst oder ein Angehöriger verstirbt. Dem Zufall sollte dabei so wenig wie möglich überlassen sein.
Die gesetzliche Erbfolge hat eine oft nicht gewünschte Vermögensverteilung zur Folge, die zu erbitterten Streitigkeiten innerhalb der Familie und zur Zerschlagung oder gar Vernichtung wirtschaftlicher Werte führen kann. Um dies zu vermeiden, sollten frühzeitig etwa mittels Testament oder Erbvertrag und vielleicht auch schon im Wege der Übergabe unter Lebenden für alle Beteiligten akzeptable Regelungen getroffen werden. Sich rechtzeitig zu orientieren kann vor allem denen viel Ärger ersparen, die eigentlich mit Gutem bedacht sein sollten.
Wir helfen Ihnen dabei, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Nachfolge in Ihr Vermögen und Ihr Lebenswerk nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Dabei bedarf es vieler, meist weit in die Zukunft reichender sorgfältiger Überlegungen, etwa zur Frage, ob ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge oder doch erst mit dem Ableben übergehen soll.
Wir beraten Sie bei der Nachfolgeplanung und inhaltlichen Ausgestaltung von Übergabeverträgen, Erbverträgen und letztwilligen, insbesondere testamentarischen Verfügungen. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem auch die individuellen Vorstellungen und besonderen Rahmenbedingungen, wie etwa bei Verheirateten, Geschiedenen, Unternehmerfamilien, Landwirtschaftsbetrieben, Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Zur Erbauseinandersetzung machen wir Ihre Ansprüche geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen die angeordnete Testamentsvollstreckung.