Düngeverordnung
Beginn der mündlichen Verhandlungen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Seit Jahren ist das Thema Düngeverordnung gerade auch in Bayern für alle betroffenen Landwirte ein heißes Thema. Insbesondere in sogenannten „roten Gebieten“ sind Landwirte in der Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen erheblich beeinträchtigt und benachteiligt. So dürfen dort die an sich für eine gute Ernte erforderlichen Mengen an Dünger nicht mehr vollständig ausgebracht werden. Weitere Einschränkungen kommen hinzu.

Dabei ist nicht nur die Frage der Bewirtschaftungsbeeinträchtigungen hoch umstritten. Gleichermaßen in der Kritik steht die Festlegung der Gebiete, in denen überhaupt Maßnahmen erforderlich sind. Dies erfolgt durch die Auswertung von Messstellen. Dabei ist schon die Frage umstritten ob dies überhaupt ein taugliches Mittel ist. Zudem wird immer wieder die Anzahl, die Lage und die Auswertung der Messstellen in Frage gestellt.

Aufgrund der bisherigen Auswertung der Messstellen sind in Bayern etwa 17 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen zu „roten Gebieten“ erklärt worden.

Zahlreiche bayerische Bauern haben gegen die Bayerische Düngeverordnung und deren Ausführungsverordnungen geklagt. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Bayern sind derzeit 66 Klageverfahren anhängig.

In mehreren zurückliegenden Entscheidungen hat der Verwaltungsgerichtshof Anträge der Bauern auf einstweiligen Rechtschutz zurückgewiesen.

Im Rahmen einer Entscheidung über vorläufigen Rechtsschutz haben die Verwaltungsgerichte stets insbesondere die Folgen für den jeweils betroffenen Antragsteller mit den Folgen für die Allgemeinheit abzuwägen. Hierbei ist im vorliegenden Fall die Abwägung zu Gunsten der öffentlichen Interessen ausgefallen. Sollte sich am Ende des Hauptsacheverfahrens herausstellen, dass die Düngeverordnung rechtswidrig war, so könnten die Folge für einzelne betroffene Landwirte leichter abgewendet und rückgängig gemacht werden, als umgekehrt die Folgen für das Grundwasser im Falle der Rechtmäßigkeit der Düngeverordnung.

Am 25.01.2024 haben nunmehr die mündlichen Verhandlungen in den Hauptsachverfahren begonnen. Zuerst wurde über zwei Musterklagen von Landwirten aus Mittel- und Unterfranken verhandelt.

Weitere mündliche Verhandlungen folgen.

Die ersten Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes werde für Ende Februar erwartet.

Der Ausgang der Klageverfahren kann mit einiger Spannung erwartet werden, auch wenn keinesfalls absehbar ist, dass in allen Verfahren einheitlich entschieden wird, nachdem ja jeder Einzelfall gesondert zu prüfen ist. Dies gilt jedenfalls so lange, bis eine rechtskräftige höchst richterliche Entscheidung zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Düngeverordnung vorliegt.

Aus anderen Bundesländern liegen bereits obergerichtliche Entscheidungen vor. So haben Gerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern bereits die Düngeverordnungen dieser Länder gekippt. Demgegenüber hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 25.01.2024 eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, mit der diese strengere Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Düngern aus der Landwirtschaft erreichen wollte. Allerdings ließ das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Absehbar ist, dass auch die bayerischen Verfahren nicht vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof enden, sondern letztlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden.

Jedenfalls bis zu einer abschließenden Entscheidung sind die bayerischen Landwirte an die Vorschriften der Düngeverordnung gebunden. Verstöße können erhebliche Folgen haben.

Schlagworte: Düngeverordnung Rote Gebiete Messstellen Auswertung von Messstellen Bewirtschaftungsbeeinträchtigungen

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet, es sind aber stets alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

Haftungshinweis: Der vorstehende Beitrag gibt die allgemeine persönliche Meinung des Verfassers wieder. Trotz gewissenhafter Recherche und Formulierung kann die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht garantiert und dafür keine Haftung übernommen werden. Jede individuelle rechtliche Betroffenheit des Lesers kann verantwortbar nur für den jeweiligen konkreten Einzelfall geprüft und beraten werden. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir auch keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Die Verfasser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht Anton Wackerbauer sowie Rechtsanwalt Friedrich Schröder stehen Ihnen bei agrar- und landwirtschaftsrechtlichen Fragen beratend und als Ihre anwaltlichen Vertreter gerne zur Seite. Scheuen Sie sich nicht, mit den auf unseren Homepages www.wackerbauer.de und www.anwalt-landwirtschaft.de der Kanzlei Rechtsanwälte Wackerbauer & Coll. ausgewiesenen Kommunikationsdaten mit uns in Verbindung zu treten.

Beitragsbild auf dieser Seite: Bild von Franz W. auf Pixabay agriculture