Das Pulver trocken halten - Liquidität ist das Gebot der Stunde - über den Umgang mit säumigen Schuldnern und fortbestehenden Zahlungsrueckständen

Das Pulver trocken halten: Liquidität ist das Gebot der Stunde – über den Umgang mit säumigen Schuldnern und fortbestehenden Zahlungsrückständen

Der verzögerte Eingang fälliger Forderungen hat eine unmittelbare Wirkung auf die Liquidität des eigenen Geschäftsbetriebes. Oft tritt der Unternehmer mit seinen Produkten oder Dienstleistungen in Vorlage und hat diese vor Rechnungsstellung schon voll erbracht sowie vorfinanziert. Die Geltendmachung und Beitreibung offener Forderungen sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden, um hierüber nicht selbst in Zahlungsenge zu geraten.

Es kann lange dauern, bis der säumige Schuldner tatsächlich bezahlt. Schuldner reagieren sehr unterschiedlich auf die Anforderung ausstehender Zahlungen. Manchmal genügt die freundliche Erinnerung, oft braucht es ein Anwaltsschreiben. Besonders hartnäckige Zahlungsverweigerer können erst nach Einschaltung der Gerichte und durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu Zahlungen bewegt werden. 

Der Rechtsweg ist schon in guten Zeiten manchmal sehr lang und in aktueller Krisenzeit von noch mehr Unwägbarkeiten geprägt. Gerichtstermine werde wegen Corona verschoben und selbst die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher stockt angesichts der bei persönlichen Kontakten bis auf weiteres notwendigen Schutzmaßnahmen.

Der Unternehmer selbst ist es, der bei langer Dauer des fortbestehenden Zahlungsrückstandes oder bei gar endgültigem Forderungsausfall die Zeche zahlt. Verdient die Firma an einem Umsatz von 100 Euro etwa 10 Euro, müssten zum Ausgleich einer uneinbringlichen Forderung dieser Höhe 10 (!) zusätzliche solche Geschäfte mit vollem Eingang aller Zahlungen generiert und durchgeführt werden, um den Verlust wieder wett zu machen.

Nicht selten kann dem Forderungsausfall dann nur mit empfindlicher Einschränkung der eigenen unternehmerischen Aktivitäten oder höherer Kreditaufnahme begegnet werden, was der weiteren Entwicklung des eigenen Unternehmens kaum förderlich sein wird.

Es ist daher darauf zu achten und in der Außendarstellung unverzichtbar, seine offenen Forderungen höflich aber nachdrücklich zu verfolgen. Das ist kein Zeichen von Unfreundlichkeit oder Gier, sondern unterstreicht die unternehmerische Professionalität. Wer einmal den Ruf hat, sich hinhalten zu lassen, der wird hingehalten!

Es gilt die Faustregel: Umso zeitnaher und nachdrücklicher Rückstände eingefordert werden, desto höher ist die Chance des Erfolgs. Je schneller ein Unternehmen nach Ausbleiben der fälligen Forderung tätig wird, desto höher ist seine Chance, die Forderung realisieren zu können. Der Kunde ist dann mental noch sehr nahe an der entgegengenommenen Leistung.

Nicht ohne Grund heißt es auch immer schon: „Wer zuerst kommt, malt zuerst!“ Hierüber kann der Entwicklung begegnet werden, dass spätere Verkäufer oder Dienstleister an einem in der Gläubigerschlange sogar noch vorbeiziehen und die eigene Forderung im Rang nach hinten rutscht. Zudem kostet ein nicht zahlender Kunde Zeit, Nerven und Geld, also Ressourcen, die an anderer Stelle sicher notwendiger oder sinnvoller eingesetzt wären. 

Gerne stehen wir Ihnen vorsorgend und auch im akuten Fall bis hin zur gerichtlichen Titulierung und Vollstreckung einer Forderung anwaltlich zur Seite!

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